Budget für Arbeit
Geförderte berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Partnerporträt: Cerstin Töllner vom Integrationsfachdienst Braunschweig ist neutrale Ansprechpartnerin für das Budget für Arbeit sowie für die Modellregion Wolfsburg-Salzgitter.
Was sind grundsätzliche Angebote der Integrationsfachdienste?
Der Integrationsfachdienst ist ein professionelles Beratungsangebot zu allen Fragen der beruflichen Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben. Er unterstützt, berät und begleitet schwerbehinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Arbeitgeber. Im Fokus steht die Sicherung und Förderung dieser besonderen Arbeitsverhältnisse. Wir bieten diese Dienstleistung in Braunschweig ebenso an wie unsere Kollegen und Kolleginnen vom Integrationsfachdienst in Wolfsburg.
Mit welchen Aufgaben beschäftigen Sie sich?
Seit Herbst 2018 engagiere ich mich für das Budget für Arbeit, das in fünf Modellregionen in Niedersachsen besonders beworben wird – darunter auch in Wolfsburg, interessanterweise gemeinsam mit Salzgitter. Wir bilden die einzige interkommunale Modellregion, was noch mal zusätzlich spannend ist! Dieses Angebot fördert verstärkt den Übergang von der Werkstattfür behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Als neutrale Ansprechpartnerin unterstütze ich unter anderem die integrative Arbeit in der Modellregion Wolfsburg-Salzgitter. Zu meinen weiteren Aufgaben zählen Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Information von Unternehmen sowie leistungsberechtigten Personen. Grundsätzlich möchte ich als Bindeglied alle relevanten Akteure für das Thema sensibilisieren, informieren und begeistern. Die Bandbreite meiner Gesprächspartner reicht von Unternehmen und Werkstätten für behinderte Menschen über die Eingliederungshilfe und die Agentur für Arbeit bis hin zu Behindertenbeiräten und Betriebsräten.
Was genau beinhaltet das Budget für Arbeit?
Zuallererst muss man wissen, dass das Budget für Arbeit eine Leistung der Eingliederungshilfe ist, also vom Sozialamt bezahlt wird. Deswegen ist das Sozialamt auch wichtiger Ansprechpartner für Interessenten. Dieses Angebot unterstützt Menschen, die aufgrund einer Behinderung nicht ohne Weiteres auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Das Budget für Arbeit will die Umsetzung von Inklusion im Berufsleben fördern, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und Arbeitgeber dazu ermutigen, entsprechende sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bereitzustellen. Konkret bietet das Budget für Arbeit einen gesetzlich verankerten Lohnkostenzuschuss, der Arbeitgeber stark entlastet. Gefördert werden maximal 75 Prozent des Arbeitnehmer-Bruttoeinkommens und ein Jobcoaching. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Arbeitgeber sich oft scheuen, schwerbehinderte Menschen einzustellen, weil sie etwa vor dem Verwaltungsaufwand zurückschrecken. Häufig fehlte es auch an Informationen über eine mögliche finanzielle Förderung sowie zur technischen Ausstattung eines Arbeitsplatzes. Beim Budget für Arbeit liegt diese Verantwortung beim potenziellen Arbeitnehmer. Er bemüht sich um einen Arbeitsplatz. Wird ihm dieser angeboten, muss der Arbeitnehmer die Förderung bei seiner Eingliederungshilfe beantragen. Auch die Beratungs- und Begleitungsangebote, die den Arbeitgeber stark entlasten können, werden individuell vereinbart und beantragt.
WER BEANTRAGT WAS?
▶ Die Leistungen für das Budget für Arbeit sind von Menschen mit Behinderungen bei dem für sie zuständigen Sozialamt – Eingliederungshilfe – zu beantragen.
▶ Die Auszahlung des Lohnkostenzuschusses (max. 75 Prozent) erfolgt direkt an die Arbeitgeber.
▶ Die zusätzlich möglichen Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe von monatlich 250 Euro pro Budget für Arbeit können die Unternehmen beim Integrationsamt beantragen.
▶ Beratung ist jederzeit möglich.
Können auch Unternehmen von sich aus aktiv werden?
Auf jeden Fall! Wir wünschen uns, dass immer mehr Unternehmen auf das Budget für Arbeit aufmerksam werden und Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Es lohnt sich. Denn zu den oben genannten bundesweit geltenden Fördermitteln bietet Niedersachsen on top eine Prämie. Der Arbeitgeber bekommt damit noch einmal 250 Euro monatlich zur Förderung dazu. So kann er bei einem Arbeitgeberbrutto von beispielsweise 2.000 Euro monatlich immerhin 1.500 Euro sparen. Das Budget für Arbeit läuft über zunächst zwei Jahre, kann danach aber problemlos verlängert werden. Wenn nötig, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu befristen. Schließlich besteht ein gesetzlich verankertes Recht darauf, dass Arbeitnehmer, wenn es nicht passt, wieder in die Werkstatt für behinderte Menschen zurückkehren können.
Sind bestimmte Branchen besonders angesprochen?
Theoretisch könnte das Instrument für jedes Unternehmen interessant sein. Wir fokussieren vor allem KMU und dort den Helferbereich, weil wir davon ausgehen, dass hier die Passgenauigkeit am größten ist. In der Regel wird das Vorhaben mit einem Praktikum ausprobiert. Grundsätzlich interessant ist das Angebot für Unternehmen, die besonders in den folgenden Bereichen Unterstützung benötigen: Garten- und Landschaftsbau, Pflege, Hauswirtschaft, Lager, Handwerk und Landwirtschaft. Es gibt in Wolfsburg aber auch Werkstattbereiche für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, die häufig höher qualifiziert sind.
Wie wirkt sich Ihrer Einschätzung nach die Corona-Pandemie auf das Thema aus?
Natürlich haben wir große Sorge, dass unser Thema an Wichtigkeit einbüßen könnte und das bereits angelaufene Vermittlungen zurückgestellt werden. Gleichzeitig wollen wir aber trotz dieser Herausforderung diese wichtige Thematik wachhalten. Denn berufliche Teilhabe und Inklusion sollten für unser Leben selbstverständlich sein – ob mit oder ohne Krise.
Kontakt
Ansprechpartnerin IFD
Cerstin Töllner
Telefon 0531 614 997-18
c.toellner@der-weg-bs.de
Ansprechpartnerin Sozialamt
Beate Pieronczyk
Telefon 05361 28-2316
beate.pieronczyk@stadt.wolfsburg.de