Menschen + Unternehmen

Beraten und Schützen

Partnerporträt Andreas Aplowski

Andreas Aplowski leitet das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, das auch für Wolfsburg sowie die gesamte Region zuständig ist.

Worin unterscheidet sich das Gewerbeaufsichtsamt vom Gewerbeamt?
» Wir sind eine staatliche Landesbehörde und vor allem zuständig für Unternehmen und Einrichtungen. Im Gegensatz dazu ist das Gewerbeamt eine kommunale Einrichtung und befasst sich beispielsweise mit der Gewerbean- und -abmeldung.

Was zählt zu Ihren wichtigsten Aufgaben?
» Wir kümmern uns um Arbeitsschutz, Immissionsschutz und technischen Verbraucherschutz. Beim Arbeitsschutz schützen wir die Beschäftigten und besonders die schwangeren und jugendlichen Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplätzen. Daneben gibt es das große Gebiet des Immissionsschutzes, das sich auf den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre bezieht. Hier achten wir auf schädliche Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Gerüche und versuchen, mit den heutigen Möglichkeiten vorzubeugen. In einem weiteren Bereich schützen wir die Verbraucher vor den Gefahren der Produkte auf dem Markt. Dazu zählen Produkte aus dem technischen sowie aus dem medizinischen Bereich.

Wie schützen Sie diese vielfältigen Felder?
» Grundsätzlich tun wir dies, indem wir beraten, überwachen, Vorhaben und Ausnahmen genehmigen sowie Verstöße ahnden. Die Überwachung findet bei Industrieanlagen, die besonders gefährlich sein können, in regelmäßigen Abständen statt. Dabei wird auch der Arbeitsschutz überprüft. Außerdem reagieren wir auf Beschwerden, etwa von Arbeitnehmern, Betriebsräten oder Nachbarn der Unternehmen.

Mit welchen Herausforderungen hat es die Gewerbeaufsicht am häufigsten zu tun?
» Wir müssen den Spagat zwischen dem Gesetz, den Bürgern und den Unternehmen bewältigen und immer allen Seiten Rechnung tragen. Dabei gilt es manchmal auch, auf Mindeststandards hinzuweisen, die nicht jedem bekannt sind. So dürfen Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen von Montag bis Samstag bis zu 60 Stunden durchgehend beschäftigt werden. Und bei Geruchsbelästigungen müssen wir manchmal den Anwohnern erklären, dass es laut Gesetz rund zweieinhalb Stunden pro Tag durchaus auch riechen darf.

Wann sollten Unternehmen auf Sie zukommen?
» Gesetzliche Vorschriften und technische Regeln richten sich an all diejenigen, die ein Unternehmen führen oder Arbeitnehmer beschäftigen. In der Praxis gilt: Immer dort, wo ein Unternehmen eine größere Anlage errichten oder eine Änderung vornehmen will, sollte es uns beispielsweise ansprechen, ob eine Genehmigung nach dem Bundes Immissionsschutzgesetz erforderlich ist. Und auch dann, wenn Unternehmen von den Grundsätzen der Vorschriften abweichen wollen, sollten sie auf uns zukommen. Beispielsweise, wenn es um die Arbeit an Sonn- und Feiertagen geht.

Welche Empfehlungen können Sie Unternehmen geben?
» Unternehmer sollten immer dann besonders sensibel sein, wenn sie unsicher sind, ob eine Gefahr für die Arbeitnehmer oder eine Gefahr für die Umwelt, die Nachbarschaft oder für Verbraucher bestehen könnte. Manchmal hilft es, sich den Arbeitsplatz genauer anzuschauen und sich auf den einschlägigen Internetseiten der Berufsgenossenschaften oder der Gewerbeaufsicht zu informieren. Im Zweifel sollten Unternehmen unbedingt auf uns zukommen, weil etwa eine nicht genehmigte Anlage den Tatbestand einer Straftat erfüllt. Auch bei diesen Themen beraten wir. Auch Unternehmensgründer können uns gern ansprechen. Denn wir wissen, welche anderen Stellen kontaktiert werden sollten, und vermitteln bei Bedarf weiter. Grundsätzlich stehen wir Unternehmen, Arbeitnehmern, Verbrauchern und Anwohnern gern zur Verfügung.

Foto: © Andrea Aplowski


Kontakt:
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
E-Mail: poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de
DE-Mail: braunschweig@gewerbeaufsicht-niedersachsen.de-mail.de
Telefon: 0531 35476-0
Web: www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de