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Digitalisierungsberatung im Einzelhandel

Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung

Der Einzelhandel steht schon länger und verschärft durch die Corona-Pandemie vor der Herausforderung, im digitalen Wettbewerb mit dem Online-Handel mitzuhalten. Im Rahmen des Programms „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ bietet das Land Niedersachsen dem stationären Einzelhandel nun eine Beratungsförderung zur Digitalisierung.

Das neue Förderprogramm „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Digitalisierungsberatung für kleinere und mittlere Unternehmen des Einzelhandels“ des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung unterstützt Unternehmen des Einzelhandels bei Digitalisierungsfragen. Die Beratungsförderung zur Digitalisierung entspricht einem 100-prozentigen Zuschuss bis maximal 2.500 Euro und soll die Auswirkungen der Corona-Pandemie abmildern. Gleichzeitig hilft das Beratungsprogramm, den Einzelhandel zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen. Einige Wolfsburger Einzelhändler*innen haben sich der aktuellen Situation bereits angepasst und das Click-and-Collect-System eingeführt. Der Förderungszuschuss kann für zahlreiche Beratungsdienstleistungen im digitalen Bereich genutzt werden – zum Beispiel bei der Optimierung der Internetpräsenz oder eines Onlineshops.

Wirtschafts- und Digitaldezernent Dennis Weilmann
Wirtschafts- und Digitaldezernent Dennis Weilmann. (c) Lars Landmann

„Das Förderprogramm der Landesregierung ist ein erster Schritt, um den lokalen Einzelhandel in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Die Verknüpfung von analogen und digitalen Vertriebskanälen wird auch nach der Corona-Pandemie ein zentrales Thema bleiben. Ich möchte dafür werben, dass möglichst viele Einzelhandelsunternehmen diese kostenlose Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen.“, erläutert Wolfsburgs Erster Stadtrat und Dezernent für Wirtschaft, Digitales und Kultur Dennis Weilmann.

Was und wie wird gefördert?

Die fachliche Beratung umfasst eine Standortbestimmung, eine Potentialanalyse und Handlungsempfehlungen mit Anleitung zur Umsetzung nachhaltiger Digitalisierungsstrategien und -maßnahmen. Das Land Niedersachsen fördert einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss bis zu 2.500 Euro für Beratungsdienstleistungen und damit entstandene Reisekosten. Das dafür fällige Honorar darf einen Tagessatz von 1.100 Euro nicht überschreiten.

Wer ist förderberechtigt?

Förderfähig sind kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen und einem Vorjahresumsatz kleiner als 50 Mio. Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme kleiner als 43 Mio. Euro. Außerdem muss das förderberechtige Unternehmen vor dem 1. März 2020 gegründet worden sein und ihren Sitz und mindestens ein stationäres Geschäft in Niedersachsen haben. Einzelhandelsunternehmen, die bereits vor dem 01.03.2020 in Schwierigkeiten geraten sind, sind von der Förderrichtlinie ausgeschlossen.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Förderberechtigte Einzelhändler*innen können die Fördermittel erhalten, indem sie auf der Internetseite der Digitalagentur Niedersachsen ein von der NBank autorisiertes Beratungsunternehmen auswählen und kontaktieren. Das ausgewählte Beratungsunternehmen übernimmt dann weitere Schritte, steht den Einzelhandelsunternehmen bei der Antragsstellung beratend zur Seite und leitet den Zuschuss direkt weiter. Die Antragsstellung ist bis zum 28. Februar 2022 möglich.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zu autorisierten Beratungsunternehmen.

Kontakt:
Niedersachsen – NBank
Montag bis Freitag 8.00 bis 17.00 Uhr
Telefon: 0511 300 31-333
E-Mail: beratung@nbank.de