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Verteilnetzbetreiber LSW zur Versorgungslage

Netzbetreiber LSW kommentiert die Versorgungslage in Wolfsburg.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen dreistufigen bundesweiten Notfallplan Gas entwickelt. Er untergliedert sich in die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Bereits in der Frühwarnstufe soll sichergestellt werden, dass alle Netzbetreiber sich frühzeitig auf die veränderte Energiesituation einstellen können, um die wirtschaftlichen Folgen für die Energieversorgungsunternehmen und Kunden so weit wie möglich abzuwenden. „Als Verteilnetzbetreiber gehört es zu den primären Aufgaben der LSW, das Netz sicher, zuverlässig und leistungsfähig zu betreiben“, betont LSW-Netz-Geschäftsführerin Sybille Schönbach. „Um im Bedarfsfall schnell und verlässlich gesetzliche Regelungen umsetzen zu können, wurde ein Leitfaden entwickelt, der die Vorgaben zu einheitlichen Abläufen im Falle eines Engpasses klar regelt. Maßnahmen wären beispielsweise Nutzung von Netzflexibilitäten oder auch Mengenverlagerungen zwischen Netzbetreibern. Bezugsverträge, die von einem Embargo direkt betroffen sein könnten, werden von den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) sowie den Marktgebietsverantwortlichen verantwortet. Die LSW ist technisch den FNB nachgelagert. Letztlich arbeitet die Energiewirtschaft mit Hochdruck daran, kurzfristig Energiemengen aus Russland zu substituieren und mittel- bis langfristig unabhängig von fossilen Rohstoffen und damit auch von russischen Importen zu werden.“

Bei einer weiteren Verschlechterung der Versorgungslage gibt die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen vor. Konkrete, hoheitliche Maßnahmen erhalten Netzbetreiber dann von der Bundesnetzagentur (BNetzA). Dabei gewährt der Gesetzgeber bestimmten Kundengruppen einen besonderen Schutz. „Dazu zählen unter anderem Haushaltskunden, ebenso die grundlegenden sozialen Dienste wie Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc. oder auch Fernwärme­anlagen, welche die o. g. Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können“, erklärt Sybille Schönbach. „Gewerbekunden mit einem Jahresgasverbrauch bis 1,5 Millionen kWh oder kleiner als 500 kW Leistung gehören zu den Standard-Last-Profil-Kunden, kurz SLP-Kunden, und zählen damit zu den schützenswerten Kunden.“


Weitere Informationen unter
www.lsw-netz.de

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