Stadt + Entwicklung

Geförderte Anmietung von Geschäftsflächen


Unternehmer und Gründer in Fallersleben und Vorsfelde erhalten Unterstützung

Neue Geschäftsideen und Impulse sind in den Stadtteilzentren von Fallersleben und Vorsfelde willkommen und finden Unterstützung. Im Rahmen von „Drei Zentren – ein Konzept“ und dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ fördert die WMG gemeinsam mit der Stadt Wolfsburg die Neuvermietung von Ladenlokalen in den Altstädten mit einem umfassenden Beratungs- und Unterstützungsangebot. Das gemeinsame Ziel ist es, die Stadtteilzentren zukunftsfest aufzustellen, Leerstände zu reduzieren und junge Gründer sowie Unternehmer zu unterstützen.

Stadtteilzentrum von Fallersleben
Stadtteilzentrum von Fallersleben © Blickpunkt Fallersleben e.V.

Neben einem umfassenden Beratungsangebot in Kooperation mit den lokalen Werbegemeinschaften, Blickpunkt Fallersleben e. V. und Vorsfelde-live
e. V., ermöglichen die Fördermittel die Unterstützung von Ansiedlungen in den Altstadtzentren durch einen gezielten Zuschuss. Konkret deckt dieser bis zu 50 Prozent der Nettokaltmiete der ersten zwölf Monate – jedoch nur bis zu einer Höhe von maximal 417 Euro monatlich – und gilt vor allem für Konzepte kleiner und mittlerer Unternehmen des Einzelhandels, der Gastronomie und des Dienstleistungsbereichs. Schließlich tragen sie besonders zur Bereicherung der Angebotsvielfalt in den Stadtteilzentren bei. Gewährt wird der Zuschuss für die ersten zwölf Monate des Mietverhältnisses oder ab Geschäftseröffnung und endet spätestens mit Beendigung des Förderprogramms zum 31.08.2025. Die Antragstellung hat bis maximal zwei Monate nach Beginn des Mietverhältnisses oder der Geschäftseröffnung zu erfolgen.

Seit September haben interessierte Gründer und Unternehmer die Möglichkeit, das Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen und bei der Wirtschaftsförderung der WMG einen Antrag für den Zuschuss zu stellen. Erste Anträge sind bereits eingegangen und befinden sich derzeit in Prüfung. Nach Sichtung der eingereichten Unterlagen lädt die WMG die Antragsteller zu einem Pitch ein. „Wir freuen uns über das große Interesse und die ersten spannenden Anträge. Weitere innovative und kreative Geschäftsideen zur Belebung und Vielfalt der beiden Stadtteilzentren sind jederzeit willkommen. Besonders erwünscht sind auch inklusive Geschäftskonzepte sowie Konzepte aus dem Freizeit- und Erlebnisbereich“, betont Josephine Stein, Leiterin Handel und Zentren bei der WMG.

Das Förderbudget wird zu gleichen Teilen auf Fallersleben und Vorsfelde aufgeteilt. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet. Mit dem unterzeichneten Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:
vollständiger und schlüssiger Businessplan inkl. Kapitalbedarfs-, Finanzierungs-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
Mietvertragsentwurf oder abgeschlossener Mietvertrag
unterzeichnete De-minimis-Erklärung
Bei der Erstellung der Unterlagen unterstützt das Team der WMG Wirtschaftsförderung gern.

Weitere Informationen finden sich hier.


Titelfoto: Stadtteilzentrum von Vorsfelde © WMG Wolfsburg, Foto: Janina Snatzke