Fachkräfte aus dem Ausland
So können Unternehmen ausländische Bewerber und Mitarbeiter unterstützen
Viele Betriebe suchen händeringend Personal. Laut einer aktuellen Ifo-Umfrage sieht sich fast die Hälfte aller Firmen in Deutschland durch einen Mangel an qualifizierten Fachkräften eingeschränkt. Etliche große Unternehmen werben bereits im Ausland Mitarbeiter an. Doch auch für kleinere Betriebe können Fachkräfte aus anderen Nationen eine Option sein. Damit der Berufsstart gelingt, können Arbeitgeber bereits bei der Anerkennung der Qualifikationen Hilfestellung leisten.
„Viele Menschen aus dem Ausland bringen Talente und eine hohe Motivation mit und können nach entsprechender Qualifizierung zu den Fachkräften von morgen werden“, sagt Sandra Jutsch von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, die auch für Wolfsburg zuständig ist. Gerade in Branchen, in denen Fachkräfte gesucht werden, könne es sich für Unternehmen lohnen, Mitarbeiter aus dem Ausland anzustellen.
Damit die betriebliche Integration gelingt, können Firmen wertvolle Unterstützung leisten. „Sie können ihre Mitarbeitenden vor allem bei Sprachproblemen und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen unterstützen“, sagt Jutsch. Eine Checkliste dazu stellt die Handwerkskammer unter www.hwk-bls.de unter dem Stichwort „Ausländische Berufsabschlüsse“ zur Verfügung.
Ein wichtiger Punkt ist die Anerkennung der Berufsqualifikationen. Diese ist bei reglementierten Berufen sogar Pflicht. Dazu gehören unter anderem Tätigkeiten im medizinischen und sozialen Bereich, in der Rechtspflege und der öffentlichen Verwaltung. Das Verfahren kann langfristig sein und sich über mehrere Monate erstrecken. „Dennoch lohnt es sich“, sagt Iwona Lubanska von der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Jobcenters Wolfsburg. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Olga Abramchenko führt sie jedes Jahr mehr als 800 Beratungsgespräche mit Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind und hier arbeiten wollen. „Darunter viele mit hochwertigen Abschlüssen“, weiß Lubanska. Doch werden diese nicht im Anerkennungsverfahren bestätigt, erhalten Arbeitskräfte in reglementierten Berufen keine Berufszulassung. Bei nicht reglementierten Tätigkeiten liegt die Entscheidung im Ermessen des Arbeitgebers. „Er muss dann selbst die Qualifikation des Bewerbers einschätzen“, sagt Lubanska.
Um ausländischen Mitarbeitern den Start zu erleichtern, empfiehlt sie, ihnen jemanden zur Seite zu stellen, der ihnen alle Abläufe erklärt. Betriebe, die eine Fachkraft aus dem Ausland anstellen wollen, welche noch auf die Anerkennung ihrer Abschlüsse wartet, könnten sie zunächst als Helfer beschäftigen
oder Probe arbeiten lassen. Oft würden ausländische Qualifikationen auch nur teilweise anerkannt, so dass Bewerber ihre Kenntnisse durch ein Praktikum ergänzen müssen. „Dafür könnten Arbeitgeber dann Plätze bereitstellen“, sagt Lubanska.
Diese Bewerber können Arbeitgeber sofort einstellen:
Ob ein Bewerber sofort in Deutschland anfangen kann zu arbeiten, hängt davon ab, woher er kommt und ob er bereits in Deutschland lebt. Die Einstellung eines Mitarbeiters aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum, zu dem Island, Norwegen und Liechtenstein zählen, sowie aus der Schweiz, mit der ein Freizügigkeitsabkommen besteht, ist problemlos möglich. Auch Kräfte aus der Ukraine können sofort beschäftigt werden. Sie erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Für Bewerber aus Drittstaaten, die noch im Ausland leben, sind die Hürden höher.
Weitere Informationen:
Ansprechpartner bei Unternehmerfragen: Anerkennungsberatung
des Jobcenters Wolfsburg, Telefon: 05361 4649-379
und 05361 4649-255.
Ansprechpartner für die Anerkennung eines handwerklichen
Berufsabschlusses: Handwerkskammer, Telefon: 04131
712-187 oder -238, E-Mail: info@hwk-bls.de.
Zusätzlich gibt es dort Willkommenslotsen: www.hwk-bls.de/
willkommenslotsen.
Außerdem bietet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
(ZAV) in Nürnberg, Telefon: 0228 713 1313, Unterstützung
an.